Betreff
Einführung des Digitalfunks in den Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 2/007/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Einführung des Digitalfunks in Niedersachsen schreitet stetig voran. Die Umstellung von analogem Funk auf Digitalfunk soll 2017 stattfinden.

Hierfür hat das Land Niedersachsen bereits drei landesweite Ausschreibungen vorgenommen an denen sich einige wenige Kommunen beteiligt haben. Aufgrund der Tatsache, dass ein Großteil der niedersächsischen Landkreise an den bisher durchgeführten Ausschreibungen nicht teilgenommen hat und weiterhin ein nicht unerheblicher Beschaffungsbedarf in den Kommunen besteht, wird eine vierte Ausschreibung seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport in Erwägung gezogen, zumal diverse Kommunen einen entsprechenden Wunsch geäußert haben.

Bei der jetzt stattfindenden Ausschreibung für digitale Endgeräte wird es sich um die vorerst letzte Ausschreibung dieser Art handeln.

 

Bislang war seitens der Gemeinden im Nordkreis die Meinung vertreten worden, dass bei Bedarf im Jahr 2017 eine Beschaffung der notwendigen Geräte erfolgen könnte.

Nach Gesprächen mit dem Kreisbrandmeister und der Arbeitstagung der Gemeindebrandmeister wurde jedoch ausdrücklich darauf hingewirkt, dass eine Teilnahme der Gemeinden im Landkreis Osnabrück stattfinden sollte, damit alle Kommunen im Landkreis Osnabrück auf dem gleichen Stand der Technik sind. Diese Einschätzung wird durch den Landkreis Osnabrück bestätigt. Durch die Teilnahme an der landesweiten Ausschreibung würde eine eigene Ausschreibung der Samtgemeinde Fürstenau entfallen. Außerdem wird der technische Support für die Endgeräte durch das Land Niedersachsen (ASDN) gewährleistet, der sonst durch die Samtgemeinde Fürstenau sichergestellt werden müsste.

Die weiteren Gemeinden im Nordkreis werden dieser Empfehlung kurzfristig folgen und die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen in den Haushalt einstellen.

Um nun ebenfalls kurzfristig an der Ausschreibung teilnehmen zu können, bedarf es der Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2016, da seitens der Samtgemeinde Fürstenau bis zum 01.04.2013 eine entsprechende Absichtserklärung erfolgen muss. Das kassenwirksame Abrufen der bestellten Geräte soll dann im Jahr 2016 erfolgen.

 

Für die 17 Feuerwehrfahrzeuge und den Privat-PKW des Gemeindebrandmeisters wird jeweils ein Digitalfunksprechgerät benötigt. Die Kosten belaufen sich inkl. Einbau auf ca. 1.400 Euro pro Gerät. Der Gesamtbetrag beläuft sich somit im Jahr 2016 auf 25.200 €.

Die Kosten für das weitere notwendige Zubehör sind aus dem laufenden Haushalt 2016 zu zahlen.


(Bojer)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird für das Haushaltsjahr 2016 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25.200 € in den Haushalt eingestellt, um eine vertragliche Verpflichtung für die Bestellung von Endgeräten für den Digitalfunk bereits im Jahr 2013 eingehen zu können.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die entsprechenden Haushaltmittel in Höhe von 25.200 € sind in die mittelfristige Finanzplanung für das Jahr 2016 aufzunehmen. Die Verpflichtungsermächtigung ist in den Haushaltsplan aufzunehmen.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I