Betreff
Entschuldungshilfe - Finanzzuweisung an die Mitgliedsgemeinden
Vorlage
FG 20/003/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit dem als Anlage beigefügten Erlass vom 05.02.2013 der Samtgemeinde Fürstenau eine einmalige Entschuldungshilfe in Form einer kapitalisierten Bedarfszuweisung zur nachhaltigen und dauerhaften Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit in Höhe von 5.000.000,00 € gewährt.

 

Die bewilligte Bedarfszuweisung dient dem Abbau des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages. Basis für die Festsetzung bildet dabei das bis zum Jahresende 2011 ausgewiesene Gesamtdefizit im Samtgemeindebereich.

 

Nunmehr ist zu entscheiden, in welcher Höhe die Entschuldungshilfe auf die einzelnen Verwaltungseinheiten verteilt werden soll. Von der Verwaltung wird folgende Aufteilung vorgeschlagen. Dabei wurden die positiven Ergebnisse der Mitgliedsgemeinden Berge und Bippen nicht berücksichtigt.

 

 

 


(Richter)

(Ahrend)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Die vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 05.02.2013 bewilligte Entschuldungshilfe in Höhe von 5.000.000,00 € wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2011 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:

 

Samtgemeinde Fürstenau:     2.604.000,00 €

Stadt Fürstenau:                     2.396.000,00 €


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Weiterleitung eines Teilbetrages der Entschuldungshilfe an die Mitgliedsgemeinden hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Liquiditätskredite.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I