Die Haushaltplanung und -aufstellung der Samtgemeinde Fürstenau war in den vergangenen zehn Jahren geprägt von einer Spar- und Konsolidierungsdisziplin von Rat und Verwaltung. Oberstes Ziel war stets, eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden.
Die Anforderungen wurden im Dezember weiterhin verschärft, nachdem das Land Niedersachsen und der Landkreis Osnabrück eine Entschuldungshilfe in Aussicht gestellt haben, um eine nachhaltige Wiedererlangung kommunalwirtschaftlicher Handlungsspielräume der Samtgemeinde Fürstenau und ihrer Mitgliedsgemeinden herbeizuführen. Die damit einhergehende Zielvereinbarung wurde zwischenzeitlich unterzeichnet.
Ein konkretisierender Bescheid vom Land Niedersachsen bzw. vom Landkreis Osnabrück liegt bis heute nicht vor.
Mit der Entschuldungshilfe wird jedoch vom Land und Landkreis erwartet, dass vor Ort alles unternommen wird, um langfristig schwarze Zahlen zu schreiben und dauerhaft die Haushaltssituation zu verbessern. Das bedeutet auch, dass eventuelle Wünsche oder Investitionen zurückgestellt oder gänzlich aufgegeben werden und der endgültigen Haushaltssanierung oberste Priorität eingeräumt wird.
Ein Abbau des Sollfehlbetrages sowie die weitere Entschuldung sind somit – allein durch den Abschluss der Zielvereinbarung – in den nächsten Jahren zwingend erforderlich.
Eine Selbstverpflichtung des Samtgemeinderates im Rahmen einer formellen Beschlussfassung ist demnach ein positives Signal gegenüber dem Landkreis Osnabrück.
(Ahrend) |
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(Selter) |
Fachdienst I |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
keiner
Finanzielle Auswirkungen:
direkt keine
(Richter)
Fachbereich 3