Betreff
Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen
Vorlage
FB 5/014/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die vorliegende Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2011 zeigt, wie auch schon in der Beschlussvorlage FB 5/035/2011/1 angekündigt, dass die kalkulierten Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau im Jahr 2011 grundsätzlich nicht ausreichend war. Aufgrund des sehr guten Jahresergebnisses aus 2010 konnte in das Wirtschaftsjahr 2011 ein Gewinnvortrag in Höhe von 13.497,00 € übertragen werden. Zzgl. der Erstattungen vom Land für die Unterhaltung der Ehrenfriedhöfe betrug der Gewinn sogar 21.431,00 €. Durch eine Unterdeckung in Höhe von 52.439,00 € im Jahr 2011 ist, abzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von 21.431,00 € aus dem Jahr 2010, ein Verlustvortrag in Höhe von 23.074,00 € zu verzeichnen. Die Gebührennachkalkulation 2011 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Hauptgrund für das negative Ergebnis im Jahr 2011 ist die stark gesunkene Anzahl an Bestattungen. Dabei gab es im Jahr 2011 sowohl weniger tatsächliche Bestattungen als auch eine steigende Anzahl an vorzeitigen Grabstättenauflösungen. Darüber hinaus sind die Aufwendungen aus der internen Leistungsbeziehung um ca. 6.800,00 € gestiegen.

Der Anstieg der Aufwendungen für die Friedhofspflege um ca. 30.000,00 € bilden jedoch die größte Veränderung im Vergleich zum Jahr 2010.

 

Die Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2012 sind noch nicht fertig gestellt, so dass auch die Gebührennachkalkulation für 2012 noch nicht abschließend erstellt werden kann. Anhand der Aufwands- und Ertragssituation wird jedoch für das Jahr 2012 mit einem Fehlbetrag in Höhe von rd. 33.700,00 € gerechnet. Hierbei sind die Erstattungen vom Land bereits berücksichtigt. Hauptursache für den Fehlbetrag sind die extrem angestiegenen Pflegekosten für die Friedhofsanlagen. Während die Friedhofspflegekosten nach Abzug der darin enthalten Bestattungskosten in 2010 rd. 54.100,00 € ausgemacht haben, betrugen diese Kosten für 2011 rd. 83.300,00 € ohne Bestattungsarbeiten. Im Dezember 2011 wurde die Friedhofspflege erneut für einen Zeitraum von 3 Jahren ausgeschrieben. Das Ausschreibungsergebnis führte mit rd. 84.700,00 € zu einer weiteren Erhöhung

Es zeichnet sich, wie auch in den vergangenen Jahren, der Wandel in der Bestattungskultur weiter ab, d. h. dass die klassischen Erdgräber zugunsten weniger pflegeintensiver Bestattungsformen, bislang also hauptsächlich Urnengräber, weniger nachgefragt werden.

 

Der vorliegende Entwurf des Doppischen Produkthaushalts enthält unter dem Produkt 553.00 Friedhof- und Bestattungswesen Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Aufwendungen in Höhe von 9.200,00 €. Dieser Betrag wird durch Rückstellungen aus dem Jahr 2012 um 25.000,00 € erhöht. Diese Aufwendungen sind für dringend notwendige Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen (Dachsanierung) an der Friedhofskapelle Fürstenau erforderlich. Doppisch sind diese Kosten als Aufwendungen für die laufende Unterhaltung des Gebäudes zu betrachten. Die Kosten für Anstricharbeiten sind ebenfalls als laufende Unterhaltung im Kalkulationszeitraum 2013 anzusetzen.

 

Unter Berücksichtigung der gestiegenen Friedhofspflegekosten, der veranschlagten Unterhaltungsmaßnahmen und der im Haushaltsplanentwurf nicht dargestellten kalkulatorischen Zinsen und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (Innere Verrechnungen), also Leistungen für Arbeiten des Bauhofes und der Verwaltung, ergeben sich für 2013 Aufwendungen und damit ein Gebührenbedarf in Höhe von 225.300,00 € (siehe Gebührenbedarfskalkulation für 2013, Anlage 2). Die Aufwendungen in 2011 betrugen 178.343,00 €.

 

Das Anlegen des Rasengrabfeldes für Erd- und Urnenbestattungen im nordöstlichen Bereich des Friedhofes an der Haselünner Straße ist bei der künftigen Gebührenbedarfsplanung zu berücksichtigen. Die Erfahrungen anderer Friedhofsträger zeigen, dass diese neue Bestattungsform zulasten der klassischen Erdgräber stark nachgefragt wird. Diese Grabarten sind über die Dauer des Nutzungsrechts vom Friedhofsträger zu pflegen. Die Kalkulation der Grabnutzungsgebühr ist in Anlage 3 dargestellt. Unter Berücksichtigung der gestiegenen Grabpflegekosten ist ein Betrag in Höhe von 126.000,00 € über Grabnutzungsgebühren zu refinanzieren, so dass sich folgende Gebührensätze ergeben:

 

 

Gebühr - alt -

Inkl. Grab-pflege

Gebühr - neu -

ggf. inkl. Pflege

Differenz

Reihengrab

1.287 €

Nein

1.479 €

192 €

 

Rasenreihengrab

2.106 €

Ja

2.411 €

305 €

 

Anonym. Reihengrab

2.006 €

Ja

2.311 €

305 €

 

Kindergrab

494 €

Nein

566 €

72 €

 

Wahlgrab

1.346 €

Nein

1.346 €

 

 

Urnenwahlgrab

837 €

Nein

1.010 €

173 €

 

Anonym. Urnenreihengrab

1.011 €

Ja

1.235 €

224 €

 

Urnenrasengrab

1.011 €

Ja

1.235 €

224 €

 

 

Die vorgenannten Gebühren sind kostendeckend kalkuliert unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Fallzahlen von 81,8 auf 86,6. Ein Ausgleich des zu erwartenden Verlustvortrages wird damit jedoch nicht erreicht. Der in der Gebührenbedarfsprognose 2013 für die Bestattungen errechnete Fehlbetrag von 7.400,00 € kann voraussichtlich kompensiert werden, da es sich bei den geplanten Aufwendungen in Höhe von 31.500,00 € um Plankosten handelt. Diese wurden anhand der Vorjahreswerte ermittelt. Tatsächlich entstehen Aufwendungen bei den Bestattungen nur fallbezogen, so dass die geplanten Aufwendungen geringer ausfallen, sobald eine bestimme Zahl an Bestattungen nicht erreicht wird. Eine Anpassung der Bestattungsgebühren sowie der Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapellen und des Notsarges sowie für Genehmigungen wird jedoch aus Gründen der Gebührenkontinuität derzeit nicht vorgeschlagen. Um die ermittelten Gebühren dauerhaft wieder senken zu können, kommt jedoch nur eine Reduzierung des Aufwandes und damit im Wesentlichen der Kosten für die Friedhofspflege in Betracht. Da aus der Fremdvergabe der Friedhofspflege eine jährlich steigende Kostenlast resultierte, sollte in diesem Zusammenhang zu gegebener Zeit nochmals über die Durchführung der Friedhofspflege durch den Bauhof beraten werden. Voraussetzung hierfür ist die Einstellung von zusätzlichem Personal (siehe auch Vorlage FG 70/019/2011).

 

Der auf der Grundlage der beschriebenen Gebührenbedarfskalkulation erstellte Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen ist als Anlage 4 beigefügt.

 


(Peters)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2011 im Bereich Bestattungswesen wird zugestimmt.

 

2.   Der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren (Bedarfskalkulation 2013) wird zugestimmt.

 

3.   Der vorliegende Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen der Samtgemeinde Fürstenau wird als Satzung beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die kalkulierten Gebühren im Bereich der Grabnutzungsgebühren sind kostendeckend. Gewinne und Verluste sowie der vorhandene Verlustvortrag sind in den Folgejahren auszugleichen.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst II