Betreff
Neufassung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 2/002/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau stammt aus dem Jahr 1993 und wurde am 30.10.2003 aufgrund der Euroumstellung zuletzt verändert. Aufgrund der Übernahme der Wartung und Pflege der Atemschutzgeräte und der Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes  des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes ist die Satzung anzupassen.

Die Satzung wird redaktionell insoweit angepasst, dass auch die weibliche Form Verwendung findet.

 

Die Satzung entspricht im Wesentlichen der ursprünglichen Satzung. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

 

  1. Präambel

 

Die Präambel wurde auf das NKomVG und das neue NBrandschG umgeschrieben.

 

 

  1. Atemschutzgerätewartin / Atemschutzgerätewart

 

Bis zur Einrichtung der Atemschutzpflegestelle im Jahre 2008 wurde die Wartung und Überprüfung der Atemschutzgeräte in den Feuerwehrtechnischen Zentralen des Landkreises vorgenommen. Nachdem sich hier der Landkreis zurückgezogen und diese Aufgaben an die Feuerschutzträger abgegeben hat, wurde die Atemschutzpflegestelle in Schwagstorf eingerichtet. Die Aufgaben des  Atemschutzgerätewartes werden jetzt in der Feuerwehr wahrgenommen. Der Atemschutzgerätewart hat die Aufgabe die Lungenautomaten und die Atemschutzmasken nach jedem Einsatz zu reinigen, zu prüfen und zu warten. Diese Aufgabe ist sehr zeitintensiv und Bedarf einer besonderen Ausbildung. Nach Rücksprache mit den umliegenden Kommunen wurde festgestellt, dass es aufgrund der Besonderheit der Aufgabe sinnvoll ist, für jeden Lungenautomaten und jede Atemschutzmaske eine separate Aufwandsentschädigung zu zahlen. Diese soll wie in den Nachbargemeinden 3 € pro überprüften Lungenautomaten und 5 € für jede überprüfte Atemschutzmaske betragen.

 

 

  1. Inkrafttreten / Außerkrafttreten

 

Die alte Satzung ist gleichzeitig mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft zu setzen.

Die zu beschließende Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

 


(Kormann)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die vorliegende Neufassung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau wird zugestimmt und als Satzung beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von jährlich rd. 1.000,00 € ist nicht im Entwurf 2013 enthalten. Die Aufwendungen werden jedoch über das Gesamtpersonalbudget abgedeckt.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I