Betreff
Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück 2004, Teilfortschreibung Bereich Energie 2012
Vorlage
FB 5/021/2012
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Landkreis Osnabrück führt derzeit die Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2004 (RROP) für den Bereich Energie durch. Das Erfordernis ergibt sich zum einen durch die Änderung des Niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogrammes (LROP) und zum anderen durch die Zielvorgaben des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Osnabrück“, das am 20.10.2010 vom Kreistag einstimmig beschlossen wurde und u. a. einen Ausbau der Nutzung der regenerativen Energien vorsieht. Neben der verstärkten Nutzung von Biomasse und solarer Strahlungsenergie wird ein besonderes Augenmerk auf den Ausbau der Windenergiegewinnung gerichtet. Anhand der vorhandenen und durch verschiedene Maßnahmen noch zu erschließenden Potenziale soll es möglich sein, den Strombedarf des Landkreises bis zum Jahr 2030 zu 100 % aus regenerativen Energien zu decken. Für den Wärmebedarf des Landkreises soll das Ziel der vollständigen Deckung durch im Landkreis erzeugte erneuerbarer Energien im Jahr 2050 erreicht sein.

 

Durch die Ausweisung von Vorrangstandorten für Windenergieanlagen (WEA) im RROP werden raumbedeutsame WEA unter der Zielsetzung einer raumplanerischen Gesamtabwägung an festgelegten Standorten konzentriert. Eine Ausweisung von Vorrangstandorten im RROP führt zu einem Ausschluss der Errichtung von WEA auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück außerhalb dieser Standorte. Neben den bereits bestehenden Vorrangstandorten (in der Samtgemeine Fürstenau: Windpark Ohrte u. Vechtel) sollen auf der Grundlage einer gesamträumlichen Potenzialflächenanalyse weitere Vorrangstandorte im Regionalplan dargestellt werden. Die in der Planungsraumanalyse ermittelten Suchräume für zusätzliche Vorrangstandorte sollen im Rahmen der Teilfortschreibung des RROP unter aktuellen räumlichen, technischen und klimapolitischen Rahmenbedingungen untersucht werden. Auch potenzielle Erweiterungen bestehender Vorrangstandorte unterliegen diesen Prüfsteinen.

 

Im Landkreis Osnabrück wurden zusätzlich zu den bestehenden Vorranggebieten 44 Suchräume, davon 10 im Bereich der Samtgemeinde Fürstenau, ausgewiesen. Davon liegen in der Gemeinde Bippen die Flächen

-       Ohrtermersch (34,9 ha)

-       Diekbäke (61,0 ha)

-       Haneberg (43,3 ha)

-       Swatte Poele (133,2 ha),

 

in der Gemeinde Berge

-       Brockhausen (22,9 ha)

-       Haff (24,0 ha) und

 

in der Stadt Fürstenau

-       Settrup (43,7 ha)

-       Welperort (39,2 ha)

-       Fürstenauer Tannen, Standortübungsplatz (53 ha)

-       Sellberg-Utdrift (47 ha).

 

Der Zeitplan für die Fortschreibung des RROP endet im September 2013 mit der Bekanntmachung.

 

Die rechtskräftige Verabschiedung der Fortschreibung des RROP ist Voraussetzung für die weitere Planung der Städte und Gemeinden. Erst wenn die Flächen in die Flächennutzungsplanung/Bauleitplanung übernommen wurden, ist die tatsächliche Nutzung als Windvorranggebiet möglich.

 

Der Landkreis Osnabrück will die zukünftige Nutzung und Wertabschöpfung in der Region behalten und plant laut Pressemitteilung, NOZ vom 09.08.2012, die Gründung einer Energie-Holding unter Berücksichtigung regionaler Akteure, die wiederum verschiedene Windpark-Gesellschaften gründet. Ob und wie dieses Ziel verwirklicht wird, ist derzeit nicht absehbar. Der Hauptverband des Osnabrücker Landvolks unterstützt die Interessen des Landkreises und ist bemüht, mit den Grundstückseigentümern der jeweiligen Suchräume sog. GbR-Verträge abzuschließen, damit sichergestellt wird, dass die Grundflächen  einheitlich verwaltet und  genutzt werden und die optimale ökonomische Umsetzung erreicht wird. Im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau wurden diese Verträge nur innerhalb der Stadt Fürstenau geschlossen. Die Mehrheit der Grundstückseigentümer ist diesen beigetreten. Die Stadt Fürstenau ist bislang keine vertragliche Bindung eingegangen.

 

Es ist beabsichtigt, zu diesem Tagesordnungspunkt einen Vertreter des Landkreises Osnabrück einzuladen, der zur Teilfortschreibung des RROP weitere Auskünfte erteilen kann.

 

Die Planungsunterlagen wurden Ihnen mit Schreiben der Stadt Fürstenau vom 17.04.2012 in digitaler Form zur Kenntnisnahme übersandt.

 

 

 

 

 

 

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück 2004, Teilfortschreibung Bereich Energie 2012, wird zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

-  keine  -

 

(Ahrend)

Fachdienst I