Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 30.06.2011 bzw. 24.05.2012 beschlossen, für den Bereich des Umweltbildungszentrums „Kuhlhoff“ und verschiedenen redaktionellen Änderungen eine 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen.
Nach Vorlage des Entwurfs durch die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wurde die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.07.2012 bis einschließlich 19.07.2012 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.06.2012 gebeten, eine Stellungnahme bis zum 19. Juli 2012 abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage mit einer entsprechenden Beschlussempfehlung zwecks Prüfung und Beratung beigefügt.
(Kolosser) |
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(Selter) |
Fachdienst III |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- Den dargelegten Beschlussempfehlungen wird zugestimmt.
- Auf der Grundlage der Ergebnisse zur
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 bzw.
§ 4 Abs. 1 BauGB ist der Entwurf der
42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung und Umweltbericht aufzustellen. - Auf der Grundlage des Entwurfes sind
die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im doppischen Produkthaushalt 2012 der Samtgemeinde Fürstenau stehen unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung Haushaltsmittel zur Verfügung.
(Ahrend)
Fachdienst I