Betreff
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2006
Vorlage
FG 10/016/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 Da der Stellenplan für die Beamtinnen und Beamten, Angestellten, Arbeiterinnen und Ar­beiter gemäß § 85 Abs. 2 NGO Teil des Haushaltsplanes ist, war es bisher üblich, zusam­men mit den Haushaltsberatungen für das nächstfolgende Jahr jeweils auch den Stellen­planentwurf vorzulegen.

 

Die einzelnen Personalbereiche werden nachstehend wie folgt dargestellt:

 

1. Personalsituation Beamte

 

Im Teil A (Beamte) des Stellenplanes 2006 sind Änderungen bei der Zahl der Stellen ge­genüber 2005 nicht eingetreten.

 

 

2. Personalsituation Beschäftigte (bisher Angestellte und Arbeiter)

 

Mit Wirkung ab 01.10.2005 ist durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für die Angestellten und Arbeiter ein neues Tarifrecht in Kraft getreten. Durch dieses neue, mo­derne und einheitliche Tarifrecht wurde der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter (BMT-G) ersetzt.

 

Nachfolgend werden die Kernpunkte des TVöD dargestellt:

 

a)      Wirtschaftliche Auswirkungen

 

- dreijährige Laufzeit bis 31.12.2007

- keine lineare Steigerungen in dieser Zeit

- Während der Laufzeit bis zum 31.12.2007 sind jährliche Einmalzahlungen

  in Höhe von 300,-- EUR vorgesehen.

 

b)      Kurzzusammenfassung der Kernpunkte des TVöD

 

-Neue Entgelttabelle mit 15 Entgeltgruppen

-Wegfall der Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern

-Spezifische Regelungen für Verwaltungen, Krankenhäuser usw.

-Teilweise ist die Vergütung von der Leistung abhängig

-Jahressonderzahlung anstelle von Urlaubsgeld und Zuwendung

-Neuregelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

-Flexibilisierung der Arbeitszeit

-Abschaffung der Bewährungs- und Zeitaufstiege

-Fortfall der Lebensaltersstufen

-Entfall des Ortszuschlages (Besitzstandsregelung)

-Fortfall der Vergütungsgruppenzulagen (Besitzstandsregelung)

-Vergabe von Führungspositionen auf Zeit und Probe

 

c)      Neue Entgeltstruktur und Entgeltgruppen

 

Die ab 1.10.2005 gültige Entgelttabelle ist Bestandteil des Tarifvertrages und ist für Arbeiter und Angestellte anzuwenden. Sie gliedert sich in 15 Entgeltgruppen mit je 6 Stufen. Die Stufen ab Stufe 4 sind leistungsabhängig. Erheblich unter dem Durchschnitt liegende Beschäftigte können in Stufe 3 „festgehalten“ werden.

 

 

d)      Eingruppierung

 

Die Eingruppierungs- bzw. Einstufungsregelungen der Vergütungsordnungen und Lohngruppenverzeichnisse sind noch weiterhin anzuwenden. Bis zum 31.12.2007 soll eine neue Entgeltordnung vereinbart werden.

 

e)      Überleitung der Beschäftigten in den TVöD

 

Die Überleitung der zum 1.10.2005 vorhandenen Beschäftigten erfolgte durch einen besonderen Überleitungstarifvertrag (TVÜ-VKA), der neben dem TVöD vereinbart wurde, in folgenden Schritten:

 

-Zuordnung zu einer Entgeltgruppe

 

  Maßgeblich war die tatsächliche Eingruppierung im September 2005.

 

-Berechnung des Vergleichsentgelts

 

  Im Rahmen der Besitzstandswahrung wurde der Status quo für die bisherigen

  Tarifbeschäftigten fortgeschrieben.

 

-Stufenzuordnung Angestellte/Arbeiter

 

 

 

Die Verwaltung hat termingerecht die umfangreichen Arbeiten zur Überleitung der Beschäf­tigten der Samtgemeinde Fürstenau (53 Angestellte, 29 Arbeiterinnen und Arbeiter) vorge­nommen.

 

Nach dem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 06.06.2005 löst das Inkrafttreten des TVöD zum 01.10.2005 keine Verpflichtung aus, Nach­tragshaushaltspläne für das Jahr 2005 zu erstellen.

 

Die Stellenpläne für das Haushaltsjahr 2006 sind nach den tarifvertraglichen Vorgaben zu gliedern, die zukünftig keine Unterscheidung zwischen Vergütungs- und Lohngruppen mehr enthalten, sondern Entgeltgruppen für alle Beschäftigten einheitlich vorsehen. Eine entspre­chende Anpassung der NGO und der GemHVO mit einem neuen Muster für die Stellenpläne ist in Vorbereitung. Ihr In-Kraft-Treten vor der Aufstellungsphase für die Stellenpläne war aber nicht möglich. Maßgeblich für die Aufstellung des Stellenplanes 2006 sind insbesondere die Haushaltsgrundsätze der Vollständigkeit und Klarheit. Es muss sich danach eindeutig aus dem Stellenplan ergeben, welche Stellen nach den neuen Entgeltgruppen im Haushaltsjahr 2006 zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Diese Vorgaben sind bei der Erstellung des Stellenplanentwurfes 2006 entsprechend be­rücksichtigt worden. Der Teil B des Stellenplanes, in dem bisher die Planstellen für die An­gestellten und Arbeiter getrennt voneinander aufgeführt waren, erhält nunmehr die Bezeich­nung „Beschäftigte“ und enthält zusammengefasst die bisherigen Planstellen für den Ange­stellten- und Arbeiterbereich.

 

 

 

 

 

Im Stellenplan 2005 waren im Teil B (Angestellte und Arbeiter) folgende Planstellen ausge­wiesen:

 

 

a) Angestellte insgesamt                    =                      42,74 Stellen

 

b) Arbeiter insgesamt                         =                      20,75 Stellen

 

    Zusammen                                      =                      63,49 Stellen

 

 

Im Bereich der Beschäftigten sind gegenüber dem Vorjahr bei der Zahl der Stellen folgende Veränderungen eingetreten:

 

·                Nach dem aus Altersgründen erfolgten Ausscheiden des Leiters des Fachbereiches 6 (Hoch-/Tiefbau) ist diese frühere Vollzeitstelle ab dem 01.09.2005 nicht wieder neu besetzt worden. Dadurch würde sich eine Stellenersparnis von 1,0 ergeben. Da der bisherige Stelleninhaber aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung zunächst für den Zeitraum vom 01.09.2005 bis 30.04.2006 als nicht vollbeschäftigter Zeitangestellter mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 4,5 Stunden weiter beschäftigt wird, ist hierfür ein entsprechender Stellenanteil von 0,12 im Stellenplan 2006 (s. lfd. Nr. 1) vorzusehen.

 

·                Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2004 (SGA. Nr. 10/2004, Pkt. 18, S. 18) einstimmig beschlossen, ab 01.01.2005 auf der Basis eines unbefristeten Arbeitsvertrages eine Angestellte mit einer Arbeitszeit von 30 Std./Woche einzustellen. Da diese Personalentscheidung im seinerzeit bereits aufgestellten Stellenplan für das Jahr 2005 nicht mehr berücksichtigt werden konnte, ist die neu geschaffene Teilzeitstelle mit einem Wert von 0,78 im Stellenplanentwurf 2006 entsprechend ausgewiesen worden.

 

·                Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2005 (SGA. Nr. 008/2005 Pkt. N 8) einstimmig beschlossen, dass dem Antrag einer Beschäftigten, ab 01.01.2006 ihre wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden auf 16,0 Stunden zu reduzieren, entsprochen wird. Da eine Wiederbesetzung des dadurch frei werdenden Stellenanteils von 22,5 Std/Woche nicht vorgenommen wird, ergibt sich eine Stelleneinsparung mit einem Wert von 0,58.

 

 

Aufgrund des vorstehend dargestellten Sachverhaltes ergibt sich somit bei der Gesamtzahl der Stellen im Bereich der Beschäftigten ein Wert von 62,81 gegenüber 63,49 im Haus­haltsjahr 2005.

 

Aufgrund von unvorhersehbaren Entwicklungen (z.B. Überprüfung von Arbeitsplatzbewer­tungen) können im Einzelfall ergänzende Beschlüsse notwendig werden.

 

 

 

3. Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit

 

Im Anhang „Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit“ ist die derzeitige Situation dar­gestellt.

 


 

 

 

(Heyer)

(Selter)

(Kamlage)

Fachbereich 1

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

-          als Empfehlung an den Samtgemeindeausschuss –

 

Der als Anlage beigefügte Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2006 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Personalkosten für die Beamtinnen und Beamten, Beschäftigten sowie für die Auszubildenden sind im Haushaltsplanentwurf 2006 enthalten.

 

Die durch die Nichtwiederbesetzung eines Stellenanteils von 22,5 Std./Woche im Bereich „Beschäftigte“ ab 01.01.2006 eintretende Personalkosteneinsparung wird entsprechend berücksichtigt.

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II