Der Niedersächsische Landtag hat am 09.11.2005 das „Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Das Gesetz tritt am 01.01.2006 in Kraft, mit einer Übergangsregelung von 6 Jahren, sodass das neue Recht von allen Kommunen ab 01.01.2012 anzuwenden ist.
Für die kommunale Praxis bedeutet dies, dass nach in Kraft treten des Gesetzes eine Umstellung des bisherigen kameralen Rechnungsstiles auf den Rechnungsstil der doppelten Buchführung zu erfolgen hat.
Der Samtgemeinderat kann bis zum
31.03.2006 gem. Art. 6 des vorgenannten Gesetzes entscheiden, ob für die
Haushaltsjahre 2006 ff. das bisherige kommunale Haushalts- und Kassenrecht in
der Übergangszeit weiter gelten soll. Wird dieser Beschluss nicht gefasst, gilt
das neue Recht unmittelbar.
(Richter) |
(Weymann) |
(Kamlage) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Das bisherige
kommunale Haushalts- und Kassenrecht bleibt in der Übergangszeit nach in Kraft
treten des „Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur
Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ für die Samtgemeinde
Fürstenau und deren Mitgliedsgemeinden Stadt Fürstenau, Gemeinde Berge und
Gemeinde Bippen weiterhin anwendbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Weymann)
Fachdienst II