Auf der
Grundlage der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung vom 30.06.2005 zählt die
Samtgemeinde Fürstenau 16.842 Einwohner (Stadt Fürstenau: 10.054; Gemeinde
Berge: 3.734; Gemeinde Bippen: 3.054).
Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat auf eine Verringerung der Zahl
der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren verzichtet, deshalb beträgt die Zahl
der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 32 Abs. 1 i.V.m. § 137 Abs.
2 der NGO 32.
Wahlgebiet ist für die Samtgemeindewahl und für die Direktwahl das
Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau gemäß § 2 NKWG.
Dieses Wahlgebiet ist für die Samtgemeindewahl gemäß § 7 Abs. 4 NKWG
(bei mehr als 31 zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren) in mindestens 2 bis
höchstens 7 Wahlbereiche einzuteilen.
Sind mehrere Wahlbereiche zu bilden, so bestimmt der Samtgemeinderat
gemäß § 7 NKWG deren Anzahl und Abgrenzung, sobald der Tag der Wahl und die
Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren feststehen.
Es können zwei bis sieben Wahlbereiche gebildet werden. Dabei sind gemäß §
7 NKWG die örtlichen Verhältnisse (räumliche Verhältnisse, Gemeindegrenzen) zu
berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl
der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 von Hundert nach oben oder unten
betragen.
§ 7 NKWG führt aus, dass bei der Abgrenzung der Wahlbereiche zur
Kreiswahl die Grenzen der Gemeinden oder Samtgemeinden eingehalten werden
sollen. Die analoge Anwendung dieser Bestimmung (siehe Kommentar Schiefel) auf
die Samtgemeindewahl (Einhaltung der Grenzen der Mitgliedsgemeinden) und
Gemeindewahl (Einhaltung der Grenzen der Stadtteile und Gemeindeteile) wurden
bereits anlässlich der Kommunalwahlen 1996 und 2001 angewendet.
Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hatte zu den Kommunalwahlen 1996 und
2001 die Einteilung der Samtgemeinde Fürstenau in zwei Wahlbereiche
beschlossen.
Bei Einteilung der Samtgemeinde Fürstenau in zwei Wahlbereiche ergibt
sich folgende Berechnung:
Wahlbereich I:
Gebiet der Stadt
Fürstenau, einschließlich Stadtteile (10.054 Einwohner)
Wahlbereich II:
Gebiet der Gemeinden Bippen und Berge,
einschließlich Gemeindeteile (6.788 Einwohner)
16.842 Einwohner : 2
Wahlbereiche = 8.421 Einwohner
+
25 % = 10.526 Einwohner
-
25 % =
6.316 Einwohner
Da die Einwohnerzahlen der Stadt Fürstenau und der Gemeinden Berge und
Bippen zwischen diesen Werten liegen, ist die Bildung von zwei Wahlbereichen
mit der entsprechenden örtlichen Abgrenzung durch die Gemeindegrenzen möglich.
Gemäß § 21 Abs. 4 NKWG wird die Höchstzahl der zu benennenden Bewerberinnen
und Bewerber je Partei oder Wählergruppe bei mehreren Wahlbereichen in der
Weise ermittelt, dass die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren durch
die Zahl der Wahlbereiche geteilt und die sich daraus ergebende Zahl um drei
erhöht wird; Bruchteile einer Zahl werden aufgerundet.
32 Ratsfrauen und Ratsherren : 2 = 16 + 3 = 19 zu
benennende Bewerberinnen und Bewerber je Wahlbereich.
Anmerkung:
Im Landtag hat am 15.09.2005 die
erste Lesung des von der Landesregierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung
des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (Drs. 15/2141) stattgefunden. Die
Regelungen über die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbereiche (§§ 7 und 15)
sollen unter gleichzeitiger Aufnahme der bisher in § 10 Abs. 1 Satz 1 NKWO
enthalten Regelung über den Zeitpunkt der Einteilung (Abs. 5) im § 7
zusammengefasst werden. Eine inhaltliche Änderung ist nicht geplant.
(Stünkel) |
(Selter) |
(Kamlage) |
Fachbereich 2 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- als Empfehlung an den Rat der Samtgemeinde Fürstenau -
Anlässlich der Samtgemeindewahl am 10. September 2006 bildet die
Samtgemeinde Fürstenau gemäß § 7 NKWG zwei Wahlbereiche.
Wahlbereich I:
Das Gebiet der Stadt
Fürstenau, einschließlich Stadtteile
Wahlbereich II:
Das Gebiet der Gemeinden
Berge und Bippen, einschließlich Gemeindeteile
Finanzielle Auswirkungen:
keine
(Weymann)
Fachdienst II