Betreff
Einteilung der Samtgemeinde Fürstenau in Wahlbereiche anläßlich der Kommunalwahlen am 10.09.2006
Vorlage
FB 2/008/2005
Aktenzeichen
Kommunalwahlen 2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 Auf der Grundlage der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung vom 30.06.2005 zählt die Samtgemeinde Fürstenau 16.842 Einwohner (Stadt Fürste­nau: 10.054; Gemeinde Berge: 3.734; Gemeinde Bippen: 3.054).

 

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat auf eine Verringerung der Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren verzichtet, deshalb beträgt die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 32 Abs. 1 i.V.m. § 137 Abs. 2 der NGO 32.

 

Wahlgebiet ist für die Samtgemeindewahl und für die Direktwahl das Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau gemäß § 2 NKWG.

 

Dieses Wahlge­biet ist für die Samtgemeindewahl gemäß § 7 Abs. 4 NKWG (bei mehr als 31 zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren) in mindestens 2 bis höchstens 7 Wahlbereiche einzuteilen.

 

Sind mehrere Wahlbereiche zu bilden, so bestimmt der Samtgemeinderat gemäß § 7 NKWG deren Anzahl und Abgren­zung, sobald der Tag der Wahl und die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren festste­hen.

 

Es können zwei bis sieben Wahlbereiche gebildet werden. Dabei sind gemäß § 7 NKWG die örtlichen Verhältnisse (räumliche Verhältnisse, Gemeinde­grenzen) zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Be­völkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 von Hundert nach oben oder un­ten betragen.

 

§ 7 NKWG führt aus, dass bei der Abgrenzung der Wahlberei­che zur Kreiswahl die Grenzen der Gemeinden oder Samtgemeinden eingehalten werden sollen. Die analoge Anwendung dieser Bestimmung (siehe Kommentar Schiefel) auf die Samtgemeindewahl (Einhaltung der Grenzen der Mitgliedsgemeinden) und Gemeindewahl (Einhaltung der Grenzen der Stadtteile und Gemeindeteile) wurden bereits anlässlich der Kommunalwahlen 1996 und 2001 angewendet.

 

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hatte zu den Kommunalwahlen 1996 und 2001 die Ein­teilung der Samtgemeinde Fürstenau in zwei Wahlbereiche beschlossen.

 

Bei Einteilung der Samtgemeinde Fürstenau in zwei Wahlbereiche ergibt sich folgende Berechnung:

 

            Wahlbereich I:

 

            Gebiet der Stadt Fürstenau, einschließlich Stadtteile (10.054 Einwohner)

 

            Wahlbereich II:

 

Gebiet der Gemeinden Bippen und Berge, einschließlich Gemeindeteile (6.788 Einwohner)

 

            16.842 Einwohner : 2 Wahlbereiche  =  8.421 Einwohner

 

                                                + 25 % = 10.526 Einwohner

           

                                                - 25 %  =  6.316 Einwohner

 

 

Da die Einwohnerzahlen der Stadt Fürstenau und der Gemeinden Berge und Bippen zwischen diesen Werten liegen, ist die Bildung von zwei Wahlberei­chen mit der entsprechenden örtlichen Abgrenzung durch die Gemeindegrenzen möglich.

 

Gemäß § 21 Abs. 4 NKWG wird die Höchstzahl der zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber je Partei oder Wählergruppe bei mehreren Wahlbereichen in der Weise ermittelt, dass die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren durch die Zahl der Wahlbereiche geteilt und die sich daraus ergebende Zahl um drei erhöht wird; Bruchteile einer Zahl werden aufgerundet.

 

32 Ratsfrauen und Ratsherren : 2 = 16 + 3 = 19 zu benennende Bewerberinnen und Bewerber je Wahlbereich.

 

 

Anmerkung:

Im Landtag hat am 15.09.2005 die erste Lesung des von der Landesregierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (Drs. 15/2141) stattgefunden. Die Regelungen über die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbereiche (§§ 7 und 15) sollen unter gleichzeitiger Aufnahme der bisher in § 10 Abs. 1 Satz 1 NKWO enthalten Regelung über den Zeitpunkt der Einteilung (Abs. 5) im § 7 zusammengefasst werden. Eine inhaltliche Änderung ist nicht geplant.


(Stünkel)

(Selter)

(Kamlage)

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

- als Empfehlung an den Rat der Samtgemeinde Fürstenau -

 

Anlässlich der Samtgemeindewahl am 10. September 2006 bildet die Samtgemeinde Fürstenau gemäß § 7 NKWG zwei Wahlbereiche.

 

            Wahlbereich I:

            Das Gebiet der Stadt Fürstenau, einschließlich Stadtteile

 

            Wahlbereich II:

            Das Gebiet der Gemeinden Berge und Bippen, einschließlich Gemeindeteile

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

(Weymann)

Fachdienst II