Betreff
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006
Vorlage
FG 20/012/2005/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Referenzvorlage

In der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 06.09.2005 (SG/SFinRPA/002/2005, P. 11) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2006 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Aufgrund der Beratungen in den Fachausschüssen sowie allgemeiner Änderungen haben sich die in der Anlage aufgeführten Beträge ergeben. Dadurch konnte der Fehlbedarf um 165.700 € von 1.198.800 € auf 1.033.100 € vermindert werden. Hierbei ist der voraussichtliche Fehlbetrag des Jahres 2005 in Höhe von 5.444.500 € nicht berücksichtigt. Die Änderungen werden in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses erläutert.

 

Die Finanzausgleichsleistungen sind auf der Grundlage der voraussichtlichen Steuerkraftzahlen 2006 und einem Grundbetrag von 562,36 € ermittelt worden. Dieser Grundbetrag ergibt sich aus den vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den Finanzausgleich – Stand November 2005. Die Berechnung im Haushaltsplanentwurf erfolgte mit einem Grundbetrag von 541,56 €. Außerdem liegen nunmehr die Einwohnerzahlen per 30.06.2005 vor. Danach erhöht sich die Einwohnerzahl in der Samtgemeinde Fürstenau gegenüber dem Vorjahr um 61.

 

Im Vermögenshaushalt sind aufgrund der von den Fachausschüssen empfohlenen Investitionsausgaben sowie allgemeiner Änderungen Kreditaufnahmen in Höhe von 312.400 € erforderlich. Da Tilgungsleistungen in Höhe von 503.200 € vorgesehen sind, ergibt sich eine Entschuldung in Höhe von 190.800 €.

 

In den Sitzungen der nachfolgend aufgeführten Fachausschüsse wurden bei den Etatberatungen Einzelpunkte ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen bzw. den Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, und zwar:

 

Schulausschuss vom 01.11.2005 (SG/SchulA/001/2005)

 

Top: Ö 7     -    Grundschule aller Bekenntnisse Fürstenau – HHSt. 2100.9350

                        Bereitstellung von Sondermitteln in Höhe von 5.100 € für die Anschaffung von Schränken für die Lehrmittelräume.

                        Im Haushaltsplanentwurf 2006 sind Haushaltsmittel dafür nicht enthalten.

 

                        Grundschule Berge – HHSt. 2103.9350

Bereitstellung von Sondermitteln in Höhe von 9.000 € für die Möblierung von zwei Fachräumen im Erdgeschoss des Gebäudes an der Antener Straße.

Im Haushaltsplanentwurf 2006 sind Haushaltsmittel dafür nicht enthalten.

 

 

Werksausschuss vom 03.11.2005 (SG/SWA/004/2005)

 

Top: Ö 15   -    Anschaffung von Fahrzeugen – HHSt. 7710.9350

a) Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € für die Ersatzbeschaffung eines Doppelkabiners (Gebrauchtfahrzeug) für den Bauhof Fürstenau.

b) Haushaltsmittel in Höhe von 2.800 € für ein Streugerät für den ISEKI des Bauhofes Bippen.

                        Im Haushaltsplanentwurf 2006 sind Haushaltsmittel dafür nicht enthalten.

 

 

Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss vom 08.11.2005 (SG/PBFwUA/002/2005)

 

Top: Ö 15   -    Grundschule Grafeld – HHSt. 2104.9400

Haushaltsmittel in Höhe von 80.000 € für die Erweiterung der Grundschule Grafeld um einen Mehrzweckraum mit Nebenräumen.

                        Im Haushaltsplanentwurf 2006 sind Haushaltsmittel dafür nicht enthalten.

 

Top: Ö 16   -    IGS Fürstenau – HHSt. 2810.9402

                        Haushaltsmittel in Höhe von 58.000 € für die Erneuerung der Pflasterung der Feuerwehrzufahrt im Bereich der Nordseite zwischen Busbahnhof und Turnhalle.

Im Haushaltsplanentwurf 2006 sind Haushaltsmittel dafür nicht enthalten.

 

 

Sollten die vorgenannten Maßnahmen beschlossen werden, ergeben sich im Vermögenshaushalt Mehrausgaben in Höhe von 174.900 €. Unter Berücksichtigung von Zuweisungen für die IGS Fürstenau (70 % der Ausgaben HHSt. 2810.9402) in Höhe von 40.600 € müssten die Kreditaufnahmen um 134.300 € von 312.400 € auf 446.700 € erhöht werden. Bei Tilgungsleistungen in Höhe von 503.200 € verbleibt nur noch eine Entschuldung in Höhe von 56.500 €.

 

Nochmals wird auf die Genehmigungsverfügungen des Landkreises Osnabrück zu den Haushalten sowie der Bewilligungsverfügungen hinsichtlich der Bedarfszuweisungen verwiesen. Danach muss intensiv über neue Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung und Ausgabekürzung nachgedacht werden, um einer weiteren Verschlechterung der Haushaltslage entgegenzuwirken und auch in der Zukunft handlungsfähig zu bleiben.

Angesichts der hohen Belastungen durch Zins- und Tilgungsleistungen müssen alle Investitionsvorhaben der Samtgemeinde Fürstenau dahingehend überprüft werden, ob sie wirklich notwendig sind bzw. ob sie verschoben werden können. Ausnahmen hiervon können lediglich gesetzlich vorgeschriebene und ggf. rentierliche Maßnahmen sein.


(Richter)

(Weymann)

(Kamlage)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Keiner.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Höhe des Sollfehlbedarfs (einschließlich der Vorjahre) im Verwaltungshaushalt hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite und damit auf die Höhe der zu zahlenden  Kassenkreditzinsen.

Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt haben zur Folge, dass der Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) den Verwaltungshaushalt belastet und somit die Ausgaben bzw. den voraussichtlich zu erwartenden Sollfehlbedarf der Folgejahre erhöht.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II