Betreff
Übernahme der Aufgabe "Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen" ab 1. Januar 2011
Vorlage
FB 3/015/2010
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 - SGR Nr. 2/2010, S.7 - die Bereitschaft zur Übernahme der Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ erklärt. Weiter wurde beschlossen, dass die finanziellen Rahmenbedingungen festzulegen sind. Die entsprechenden Berechnungsgrundlagen sind seinerzeit ausführlich vorgestellt und erläutert worden.

Zwischenzeitlich ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden, in die sowohl Vertreter der Mitgliedsgemeinden als der der Samtgemeinde berufen wurden.  Die Arbeitsgruppe hat zuletzt in seiner Sitzung am 30.09.2010 einstimmig das als Anlage beigefügte Arbeitsergebnis verabschiedet.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte diesem Arbeitsergebnis gefolgt und die Aufgabenübertragung angenommen werden.

 


(Weymann)

 

(Selter)

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage

Beratungsergebnis des Arbeitskreises

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau übernimmt zum 01. Januar 2011 die Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“.

 

  1. Die nach der Aufgabenübertragung entstehenden Kosten für die „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ werden wie folgt geregelt:

 

a)      Die Samtgemeindeumlage wird um 4 v. H. von 45 v. H. auf 49 v. H. erhöht.

 

b)     Die durch die Gemeinden Berge und Bippen bzw. der Stadt Fürstenau in Auftrag gegebenen Bauhofleistungen werden von den Mitgliedsgemeinden auf der Grundlage von Nachweisen der Samtgemeinde Fürstenau in voller Höhe erstattet.

 

Damit auftretende finanzielle Ungleichgewichte nicht entstehen, werden von der Samtgemeinde Fürstenau zusätzliche Kostenregelungen getroffen:

 

a)    Der Gemeinde Berge werden für fünf Jahre jährlich 70.000,00 € bei der Erstattung von Bauhofleistungen in Abzug gebracht. Nach fünf Jahren ist über die Höhe des Vorwegabzuges erneut zu verhandeln.

 

b)    Die Samtgemeinde Fürstenau wird in Abstimmung mit der Gemeinde Berge zum 01. August 2012 in Berge eine Krippengruppe einrichten.

 

c)    Der Gemeinde Bippen wird der Schuldendienst für ein aufgenommenes Darlehen zum Bau des evgl. Kindergartens erstattet (Stand des Darlehens am 31.12.2010 = 83.103,59 €).

 

3.   Kindergartenbeiträge/Krippengruppenbeiträge

 

a)    Für eine vierstündige Betreuung im Kindergarten werden folgende

       monatliche Elternbeiträge erhoben:

       ab 01.08.2011                                    85,00 €

       ab 01.08.2012                                    90,00 €

       ab 01.08.2013                                    95,00 €

 

b)    Bei einer vierstündigen Betreuung wird für einen Krippenplatz ein zusätzlicher monatlicher Elternbeitrag von 20,00 € erhoben.

 

c)    Für Sonderöffnungszeiten werden je angefangene halbe Stunde 10,00 € erhoben.

 

d)    Der Elternbeitrag für das zweite zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 20,00 € ermäßigt.

 

e)    Der Elternbeitrag für das dritte und jedes weitere zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 45,00 € ermäßigt.

 

4.   Aufgabenverbleib bei den Mitgliedsgemeinden

 

a) Einrichtung von anerkannten Spielkreisen.

b) Übernahme der Beförderungskosten zu den jeweiligen Kindergärten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Aufgabenübernahme werden durch die Erhöhung der Samtgemeindeumlage um 4 v.H. von 45 v.H. auf 49 v.H. sowie die Erstattung der entstehenden Baukosten durch die Mitgliedsgemeinden getragen. Die Erstattungen an die Gemeinde Berge bzw. Bippen sind von der Samtgemeinde zu tragen.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II