Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 - SGR Nr. 2/2010, S.7 - die Bereitschaft zur Übernahme der Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ erklärt. Weiter wurde beschlossen, dass die finanziellen Rahmenbedingungen festzulegen sind. Die entsprechenden Berechnungsgrundlagen sind seinerzeit ausführlich vorgestellt und erläutert worden.
Zwischenzeitlich ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden, in die sowohl Vertreter der Mitgliedsgemeinden als der der Samtgemeinde berufen wurden. Die Arbeitsgruppe hat zuletzt in seiner Sitzung am 30.09.2010 einstimmig das als Anlage beigefügte Arbeitsergebnis verabschiedet.
Aus Sicht der Verwaltung sollte diesem Arbeitsergebnis gefolgt und die Aufgabenübertragung angenommen werden.
(Weymann) |
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(Selter) |
Fachdienst II |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beratungsergebnis des Arbeitskreises
Beschlussvorschlag:
- Die Samtgemeinde Fürstenau übernimmt zum 01. Januar 2011 die Aufgabe
„Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“.
- Die nach der Aufgabenübertragung entstehenden Kosten für die
„Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ werden wie folgt geregelt:
a) Die
Samtgemeindeumlage wird um 4 v. H. von 45 v. H. auf 49 v. H. erhöht.
b) Die
durch die Gemeinden Berge und Bippen bzw. der Stadt Fürstenau in Auftrag
gegebenen Bauhofleistungen werden von den Mitgliedsgemeinden auf der Grundlage
von Nachweisen der Samtgemeinde Fürstenau in voller Höhe erstattet.
Damit auftretende finanzielle
Ungleichgewichte nicht entstehen, werden von der Samtgemeinde Fürstenau
zusätzliche Kostenregelungen getroffen:
a)
Der Gemeinde Berge werden für fünf Jahre
jährlich 70.000,00 € bei der Erstattung von Bauhofleistungen in Abzug gebracht.
Nach fünf Jahren ist über die Höhe des Vorwegabzuges erneut zu verhandeln.
b)
Die Samtgemeinde Fürstenau wird in
Abstimmung mit der Gemeinde Berge zum 01. August 2012 in Berge eine
Krippengruppe einrichten.
c)
Der Gemeinde Bippen wird der Schuldendienst
für ein aufgenommenes Darlehen zum Bau des evgl. Kindergartens erstattet (Stand
des Darlehens am 31.12.2010 = 83.103,59 €).
3. Kindergartenbeiträge/Krippengruppenbeiträge
a) Für
eine vierstündige Betreuung im Kindergarten werden folgende
monatliche Elternbeiträge erhoben:
ab 01.08.2011 85,00 €
ab 01.08.2012 90,00 €
ab 01.08.2013 95,00 €
b) Bei
einer vierstündigen Betreuung wird für einen Krippenplatz ein zusätzlicher
monatlicher Elternbeitrag von 20,00 € erhoben.
c) Für
Sonderöffnungszeiten werden je angefangene halbe Stunde 10,00 € erhoben.
d) Der
Elternbeitrag für das zweite zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 20,00
€ ermäßigt.
e) Der
Elternbeitrag für das dritte und jedes weitere zahlungspflichtige Kindergartenkind
wird um 45,00 € ermäßigt.
4. Aufgabenverbleib
bei den Mitgliedsgemeinden
a) Einrichtung von anerkannten Spielkreisen.
b) Übernahme der Beförderungskosten zu den
jeweiligen Kindergärten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufgabenübernahme werden durch die Erhöhung der Samtgemeindeumlage um 4 v.H. von 45 v.H. auf 49 v.H. sowie die Erstattung der entstehenden Baukosten durch die Mitgliedsgemeinden getragen. Die Erstattungen an die Gemeinde Berge bzw. Bippen sind von der Samtgemeinde zu tragen.
(Weymann)
Fachdienst II