In der Sitzung des Samtgemeinderates am 07.10.2010 (SG/SGR/03/2010, P. Ö 11) wurde der Verwaltungsentwurf des II. Nachtragshaushaltsplanes 2010 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Gruppen verwiesen.
Änderungen haben sich zwischenzeitlich nicht ergeben. Durch den II. Nachtragshaushaltsplan erhöht sich der Überschuss im Ergebnishaushalt um 311.200 € von 272.400 € auf 583.600 €. In der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses werden die einzelnen Positionen nochmals eingehend erläutert.
(Richter) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
a) Die II. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2010 mit dem ihr zugrunde liegenden II. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
1. im
Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge und Aufwendungen um je 529.200 €
von 11.407.400 €
auf 11.936.600 €
erhöht,
1.2 die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen mit je 0 €
nicht ändert,
1.3 das Jahresergebnis um 311.200 €
von 272.400 €
auf 583.600 €
erhöht,
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 529.200 €
von 10.887.800 €
auf 11.417.000 €
erhöht,
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 218.000 €
von 10.385.500 €
auf 10.603.500 €
erhöht,
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit um 109.400 €
von 1.317.800 €
auf 1.427.200 €
erhöht,
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit um 171.500 €
von 2.022.500 €
auf 2.194.000 €
erhöht,
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit um 62.100 €
von 704.700 €
auf 766.800 €
erhöht,
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit mit 716.100 €
nicht ändert,
2.7 den Finanzierungsmittelbestand um 311.200 €
von -213.800 €
auf 97.400 €
erhöht,
Nachrichtlich:
- den Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts um 700.700 €
von 12.910.300 €
auf 13.611.000 €
erhöht,
- den Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts um 389.500 €
von 13.124.100 €
auf 13.513.600 €
erhöht,
in § 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) um 62.100 €
von 704.700 €
auf 766.800 €
erhöht,
in § 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
in § 4
den Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, nicht verändert,
in § 5
den Hebesatz der Samtgemeindeumlage nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 – 2013 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Höhe des Finanzierungsmittelbestandes hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite und damit auf die Höhe der zu zahlenden Kassenkreditzinsen.
(Weymann)
Fachdienst II