Betreff
Zuweisungen zum Strukturausgleich - Weiterleitung an die Mitgliedsgemeinden
Vorlage
FG 20/010/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Landkreis Osnabrück hat mit der als Anlage beigefügten Verfügung vom 03.11.2009 der Samtgemeinde Fürstenau eine Zuweisung zum Strukturausgleich im Antragsverfahren 2009 in Höhe von 750.000,00 € gewährt.

 

Nunmehr ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die Strukturausgleichsmittel auf die einzelnen Verwaltungseinheiten verteilt werden sollen.

 

Mit der Strukturhilfe sind gemäß Zielvereinbarung insbesondere auch die dem Landkreis Osnabrück gegenüber bestehenden Verpflichtungen der Samtgemeinde Fürstenau zu verrechnen. Diese Beträge müssen vor einer Verteilung auf die Mitgliedsgemeinden in Abzug gebracht werden, und zwar:

 

                        

 

Der Restbetrag der Strukturhilfe beläuft sich auf rd. 5,28 % der maßgebenden Fehlbeträge 2008 im Verwaltungshaushalt aller Mitgliedsgemeinden einschließlich Samtgemeinde in Höhe von 7.625.645,01 €.

 

Bei Zugrundelegung dieses Verteilungsmaßstabes ergibt sich folgende Aufteilung:

 

                   

 

Die Strukturausgleichsmittel können aufgrund der mit dem Landkreis Osnabrück abgeschlossenen Zielvereinbarung auch bei den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fürstenau ausschließlich für Darlehenstilgungen verwandt werden.


(Richter)

(Klausing)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Die vom Landkreis Osnabrück bewilligte Zuweisung zum Strukturausgleich für besonders finanzschwache Kommunen wird nach Abzug der dem Landkreis Osnabrück gegenüber bestehenden Verpflichtungen entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2008 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:

 

Samtgemeinde Fürstenau                                                     243.031,71 €

Stadt Fürstenau                                                                     156.065,21 €

Gemeinde Bippen                                                                      3.252,94 €


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Weiterleitung eines Teilbetrages der Strukturausgleichsmittel an die Mitgliedsgemeinden verringert sich der Betrag, der zur Darlehenstilgung bei der Samtgemeinde Fürstenau verwandt wird.

 

 

 

(Richter)

Fachbereich 3